Sehr geehrte Angehörige, liebe Betreuer*innen,
gemäß Dritter Verordnung zur Änderung der 8. SARS-Cov-2-Eindämmungsverordnung des Landes vom 27.11.2020 in Verbindung mit der Weisung des Gesundheitsamtes Magdeburg vom 23.11.2020 ergeben sich ab Mittwoch, den 09.12.2020 nachstehende Veränderungen der Besucherregelungen für unsere Einrichtung.

So sind vor Betreten der Einrichtung zwingend sogenannte Corona-Schnelltests durchzuführen. Das bedeutet, dass ein Rachen/Nasen-Abstrich durch eine geschulte Fachkraft unseres Hauses von Ihnen genommen wird. Dies kann bis zu 30 Minuten in Anspruch nehmen, in denen Sie sich noch außerhalb des Hauses aufhalten müssen. Planen Sie dies beim Besuch Ihrer Angehörigen entsprechend mit ein.

Bitte haben Sie aufgrund des Mehraufwands Verständnis, dass pro Tag lediglich 1 Besuch je Bewohner*in realisiert werden kann.

Die Besuchszeiten bleiben vorerst unverändert:
Montag – Freitag: 09:00 bis 11:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Samstag & Sonntag: 14.00 – 16.30 Uhr

Wenn es organisatorisch notwendig wird, müssen diese jedoch ggf. angepasst werden. Bitte beachten Sie weiterhin die aktuellen Besuchsregelungen, damit das Risiko einer Ansteckung Ihrer Angehörigen so gering wie möglich gehalten werden kann.

  • Es ist während des gesamten Aufenthaltes zwingend ein  Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Ein Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
  • Händehygiene und Husten- und Niesetikette sind einzuhalten.
  • Tragen Sie sich selbstständig in die Besuchsliste am Eingang ein und bestätigen Sie, dass Sie sich nicht krank fühlen!
  • Es ist immer nur 1 Besucher*in pro Bewohner*in gestattet.
  • Kindern unter 16 Jahren und Personen mit Krankheitssymptomen kann kein Einlass gewährt werden.

Sollten Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns gern an.
Ihr Team vom Altenpflegeheim „Haus Krähenstieg“