Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sogenannten EU Whistleblower-Richtlinie. Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das Gesetz verbietet dem Arbeitgeber, Maßnahmen gegen die hinweisgebende Personen (sog.Whistleblower) zu unternehmen und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Wir haben Interne Meldekanäle eingerichtet. Hierüber können Sie sich an uns wenden, auch anonym, wenn Sie Informationen darüber erlangt haben, dass Mitarbeiter*innen, Leitungskräfte oder Aufsichtsgremien gegen Gesetze (EU, Bund, Sachsen-Anhalt) verstoßen. Sie können Ihre Hinweise über Missstände über folgende Wege melden:
- Hinweisgeberschutzsystem –> https://verbaende-awo.intralean-cloud.de/public/melden/12
Online-Zugang, mit dem man Hinweise melden und über das System mit der zuständigen Person kommunizieren kann ohne seine Identität oder Kontaktdaten preiszugeben.
- Meldung per Mail
Schicken Sie den ausgefüllten Meldebogen für Hinweisgebende an: hinweis@awo-kv-magdeburg.de.
- Meldung per Post
Schicken Sie den ausgefüllten Meldebogen für Hinweisgebende an:
Interne Meldestelle (Hinweisgeberschutzgesetz)
AWO Kreisverband Magdeburg e.V. bzw. KITAWO gGmbH
Thiemstraße 12
39104 Magdeburg
Die Reihenfolgen der Adressierung (Interne Meldestelle steht ganz oben) ist hier besonders wichtig, weil die Post ansonsten im Sekretariat geöffnet wird. - Telefonisch oder persönlich
Nehmen Sie Kontakt auf zu Franziska Manske unter der Nummer 0391/ 60 78 0- 71. Wenn Sie einen Hinweis im Rahmen eines persönlichen Gespräches melden wollen, machen Sie bitte vorab einen Termin aus.
Alle Meldungen inklusive Ihrer Kontaktdaten und der Personen, die Gegenstand der Meldung sind, werden streng vertraulich behandelt. Bei Bedarf können per E-Mail auch Bilder oder Dokumente übermittelt werden.
Die Meldestellenbeauftragte nimmt die Hinweise entgegen. Sie anonymisiert und prüft diese und stellt eine systematischen Nachverfolgung sicher. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung spätestens nach 7 Tagen. Danach erfolgt die Bearbeitung des Hinweises. Sie erhalten dann innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen in vertraulicher Form vom Sachbearbeiter für Compliance AWO Landesverbandes Sachsen-Anhalt e V.
Da uns wichtig ist, dass der Prozess der Meldung und Bearbeitung von Hinweisen sowie Wege zum Schutz der Anonymität der Hinweisgebenden als auch der Betroffenen transparent sind, gibt es einen Leitfaden Hinweisgeberschutzgesetz. Wenn Sie vorhaben, einen Hinweis zu melden,
lesen Sie bitte vorab den Leitfaden, um zu prüfen, ob es sich um Verstöße/ Missstände entsprechend des Hinweisgeberschutzgesetzes handelt. Falls dies nicht der Fall ist, steht Ihnen unser Beschwerdemanagement zur Verfügung.