1. Gibt es bestimmte Besuchszeiten?

Nein – man kann jederzeit Besuch empfangen. Während der Mittags- und Nachtruhe sollten Bewohner*innen eines Doppelzimmers gegenseitig Rücksicht nehmen und ggf. ihren Besuch in einem Aufenthaltsraum empfangen.

2. Dürfen Heimbewohner*innen auch auswärts übernachten?

Selbstverständlich. Z. B. über Weihnachten etc. übernachten gelegentlich Bewohner*innen einer Pflegeeinrichtung bei ihren Verwandten. Wichtig ist: vorher die Pflegekräfte informieren und am Abholtag möglichst genau die Zeit der Rückkehr bekannt geben. Bei längerer Abwesenheit werden anteilig Heimkosten erstattet. Dies trifft auch bei Krankenhausaufenthalten zu (siehe Heimvertrag Anlage 3).

3. Müssen Kinder/ Enkelkinder für die Pflege der Angehörigen dazu zahlen?

In der Regel nicht. Sollte die eigene Rente (Witwen-/ Witwer- oder Betriebsrente) zur Bezahlung des Heimplatzes nicht ausreichen, ist zunächst die Inanspruchnahme von Sozialhilfe zu klären. Das Sozialamt prüft wiederum, ob und wenn ja in welcher Höhe, evtl. eine Zuzahlung durch Verwandte 1. Grades in Frage kommt. Diese Zuzahlungspflicht zum Unterhalt naher Verwandter betrifft ausschließlich Kinder gegenüber den eigenen Eltern bzw. Eltern gegenüber ihren Kindern – Schwiegereltern/ Schwiegerkinder sind davon ausgenommen. Es wird dabei das Einkommen/ Vermögensverhältnis der möglicherweise zuzahlungspflichtigen Kinder geprüft und nach Abzug des monatlichen Betrages zum Selbstbehalt und anfallender Kreditzahlungen bzw. sonstiger Zahlungen (z. B. Unterhalt für eigene Kinder), ein entsprechender Betrag festgelegt.

4. Muss das eigene Sparbuch in der Einrichtung abgegeben werden?

Nein. Bei Einzug in eine Pflegeeinrichtung ist für die Einrichtungsleitung nur wichtig, dass die monatlichen Kosten regelmäßig beglichen werden können. Dies wird in der Regel durch die Rente abgedeckt. Ob und in welcher Höhe darüber hinaus ein*e Bewohner*in über Vermögen verfügt, ist für die Pflegeeinrichtung nicht interessant oder entscheidend.

5. Kann man eigene Möbel mitbringen?

Kleinmöbel, wie z. B. Fernsehsessel, Fernsehgerät, Wanduhr, Kommode oder Beistelltisch etc. können mitgebracht werden. Die Zimmer sind bereits vollständig möbliert, so dass theoretisch nichts mitgebracht werden müsste. Ein paar vertraute Möbelstücke geben allerdings einem Zimmer erst eine “persönliche Note”. Insbesondere Bilder, Fotos, Zimmerpflanzen usw. werden gern mitgebracht.

6. Kann das eigene Haustier mitgebracht werden?

Haustiere dürfen zu Besuch gern mitgenommen werden. Ein ständiger Aufenthalt von eigenen Haustieren ist grundsätzlich nicht möglich.

7. Was muss an Wäsche/ Kosmetik mitgebracht werden?

Persönliche Bekleidung (Tages- und Nachtwäsche), Schuhe/ Stiefel, Handtücher/ Waschlappen etc. sind ausreichend mitzubringen. Dieselbe Kleidung, die in der eigenen Wohnung getragen wurde, benötigt man i. d. R. auch nach Umzug in eine Pflegeeinrichtung. Die Leibwäsche wird von einem externen Dienstleister gewaschen, dieser übernimmt auch die Kennzeichnung der Wäsche, damit sie dem Besitzer zugeordnet werden kann. Bei Kosmetikartikeln soll und darf die gewohnte Pflegelinie auch im Heim weiter verwendet werden, d. h. ein spezieller Duft, Rasierwasser, Hautlotion etc. Pflegemittel wie Duschbad, Haarshampoo, Prothesenreiniger/ Zahnpasta, Deo usw. sind zudem regelmäßig nachzukaufen, entsprechend Verbrauch.

8. Kann/ muss eigene Bettwäsche mitgebracht werden?

Bettwäsche wird grundsätzlich vollständig von der Pflegeeinrichtung gestellt und regelmäßig ganz bzw. bei Bedarf teilweise gewechselt. Das Mitbringen eigener Wäsche ist daher nicht notwendig. Bei bestehenden Allergien, z. B. Unverträglichkeit von industriellen Wasch- und Desinfektionsmitteln, ist nach Absprache mit der Einrichtungsleitung die Verwendung persönlicher Bettwäsche möglich.

9. Was muss beim Auszug beachtet werden/ kann man ausziehen?

Generell kann man jederzeit den Vertrag mit der Einrichtung kündigen und ausziehen, z. B. in eine andere Pflegeeinrichtung, zu den Angehörigen bzw. in eine andere Stadt. Bei der Kündigung ist die Kündigungsfrist zu beachten, d. h. bei Eingang der Kündigung bis zum 3. des Monats endet der Heimvertrag mit Ablauf desselben Monats. Bei einem Todesfall endet der Heimvertrag automatisch am Todestag. Das Zimmer ist dann innerhalb der nächsten 2 Tage zu beräumen, ansonsten fallen Sachkosten im Bereich “Unterkunft” an.

10. Muss ich für ein Einzelzimmer mehr bezahlen?

Nein. Die monatlichen Kosten richten sich stets nach dem Pflegegrad, egal ob man ein Einzel- oder Doppelzimmer bewohnt.

11. Gibt es einen Heimarzt?

Nein. Entsprechend dem Prinzip der freien Arztwahl ist die ärztliche Betreuung auch nach Umzug in eine Pflegeeinrichtung weiterhin durch den eigenen Hausarzt möglich. Bitte klären Sie vor der Heimaufnahme, ob der Hausarzt die Betreuung (Hausbesuche) weiter übernimmt oder an welchen Arzt er ggf. den Patienten/ zukünftigen Bewohner zur weiteren ärztlichen Betreuung überweist.

12. Kommt der Friseur und die Fußpflege ins Haus?

Ja! Der Friseur nutzt in der Regel das zentrale Pflegebad der Station und ist jeweils donnerstags vor Ort. Bei Bedarf werden immobile Bewohner auch im eigenen Zimmer/ Bett frisiert.
Die Fußpflegerin kommt jeweils montags ins Haus, wobei jede Woche die Bewohner einer anderen Station versorgt werden. Beide Dienstleistungen sind jedoch nicht in den Pflegekosten enthalten und müssen von jedem Bewohner selbst bezahlt werden.
Es ist auch möglich, sich nach dem Umzug weiterhin von der eigenen Friseuse bzw. Fußpflegerin behandeln zu lassen – sofern diese Hausbesuche macht bzw. Sie noch selbständig zur Fußpflege/ Friseur gehen können.

13. Benötige ich eine Haftpflichtversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung ist bei Einzug in die Pflegeeinrichtung zwingend. Obwohl unser Heim eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung hat, die viele Schadensfälle abdeckt, können doch kleine “private Unfälle” passieren. Beispiel: Frau X. legt ihre Brille auf einem Stuhl ab und Herr Y. setzt sich darauf – die Brille geht kaputt. Sie muss dann vom Verursacher ersetzt werden. Da dies mitunter teuer werden kann, ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht.

14. Haben die Bewohner ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Tagesstruktur im Pflegeheim?

Natürlich. Es gibt einen Bewohnerbeirat, der derzeit aus fünf Bewohner*innen besteht. Der Bewohnerbeirat trifft sich 1 x im Quartal und je nach Bedarf mit der Heimleitung. Der Beirat vertritt die Interessen der Bewohner*innen und bringt sich u.a. in die Tagesstrukturierung ein.

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