Leitbild

Unser Leitbild bildet die Grundlage für unser Denken und Handeln und trägt zur bedürfnisgerechten Weiterentwicklung unserer Einrichtung bei.

Dieses Leitbild ist nicht nur Fundament und Orientierung, sondern auch Herausforderung und Perspektive für unsere tägliche Arbeit. Die Begegnungen mit Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen und Betreuenden sind durch Achtung vor der Würde des Menschen geprägt.

Dieser Grundsatz gilt für den Menschen in seiner Ganzheit, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Konfessions- und Religionszugehörigkeit, seiner Hilfebedürftigkeit und seiner realen Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens. Durch umfassende Vorgespräche mit zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohnern und/ oder deren Angehörigen stellen wir eine individuelle strukturierte Informationssammlung zusammen. Darauf aufbauend erstellen wir die Pflegeplanung und Pflegemaßnahmen, in die die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Ressourcen und persönlichen Wünsche einbringen. Im Zuge des Einzugsmanagements erfolgt mit allen Bewohnerinnen und Bewohnern ein Integrationsgespräch.

Wir sehen jeden Menschen als eine eigenständige Persönlichkeit in seinem individuellen Entwicklungskontext. Diese Sichtweise leitet unser pflegerisches Handeln. Geprägt durch ihre individuelle Biografie, persönliche Werte und Lebensgewohnheiten unterscheiden sich die Bewohnerinnen und Bewohner in ihrer Wahrnehmung und ihrem Erleben und auch in ihrem Bedarf an Unterstützung. Deshalb orientieren wir unsere professionelle Pflege an deren individuellen körperlichen, psychischen, sozialen und kulturellen Fähigkeiten und Bedürfnissen. Wir respektieren ihre Werte, begleiten sie und achten auf die Wahrung ihrer Würde in allen Lebens- und Pflegesituationen.

Die organisatorischen Abläufe gestalten wir so, dass die Bewohnerinnen und Bewohner soweit es ihnen möglich ist, selbstbestimmt und selbstverantwortlich ihren Tagesablauf bestimmen können. Wir fördern ihre Selbstständigkeit, indem wir sie entsprechend ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten in die Pflege und Alltagsverrichtungen einbeziehen. Die Pflege und Betreuung erfolgt innerhalb der Bezugspflege.

Mit unserer Pflege und sozialen Betreuung verfolgen wir das Ziel, die vorhandenen Ressourcen zu fördern und zu stärken zudem wird die Selbsthilfekompetenz erweitert. Neben der körperlichen werden die geistige und seelische Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner erhalten und verbessert.

Da wir den Tod als natürliche Grenze des Lebens respektieren, legen wir Wert auf eine würdevolle Sterbebegleitung. Unterstützt werden wir dabei durch unsere hausinterne Palliativfachkraft und das Palliativnetzwerk.

Die Sicherung und Förderung der Qualität besitzt in unserem Heim einen hohen Stellenwert. Die Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner steht dabei im Mittelpunkt. Die Qualitätsstandards werden regelmäßig und systematisch überprüft und veränderten Gegebenheiten angepasst.

Im November 2022 hat unsere Einrichtung das Zertifikat zur Bewegungsförderung von Pflegebedürftigen bekommen. Zertifikat PAF

Wir bieten Ihnen:

Kurzzeitpflege
Vor dem Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung ist die Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse zu klären. Dazu muss ein Antrag auf Kurzzeitpflege gestellt werden und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) erfolgen. Erst nach Bestätigung der Kostenübernahme seitens der Pflegekasse kann die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.
Während der Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten und die Ausbildungsvergütung für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten übernimmt der Bewohner selbst.
Die Kurzzeitpflege kann z. B. im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder bei Verhinderung (Urlaub, Krankheit, etc.) der üblichen Pflegeperson in Anspruch genommen werden. Im letzteren Fall kann auch die so genannte Verhinderungspflege (Antrag auf Verhinderungspflege) beantragt werden. Auch hier übernimmt die Pflegekasse jährlich bis zu 4 Wochen die pflegebedingten Kosten während des Aufenthaltes in einem Pflegeheim. Die übrigen Kosten übernimmt der*die Bewohner*in selbst.
Innerhalb der Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege können neben der pflegerischen Versorgung selbstverständlich alle kulturellen und sozialen Angebote der Pflegeeinrichtung genutzt werden.
Vollstationäre Pflege
Erst wenn die Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse geklärt bzw. bestätigt ist, kann eine vollstationäre Aufnahme erfolgen. Dazu muss ein Antrag auf vollstationäre Pflege gestellt werden und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erfolgen. Der MDK legt den jeweiligen Pflegegrad fest. Die Pflegebedürftigen werden dabei einem von fünf Pflegegraden zugeordnet. Um vollstationäre Pflege in Anspruch zu nehmen, wird wenigstens der Pflegegrad 2 benötigt.

Pflegegrad

APH- unsere WohnbereichePflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an diepflegerische Versorgung

Grundpflege
Je nach der individuellen Situation des Bewohners erbringen wir folgende Leistungen:

  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Hilfe bei der Ernährung
  • Hilfe bei der Mobilität
  • Hilfe beim Ausscheiden
  • Hilfe bei der Fortbewegung
  • Hilfe bei der Benutzung von Hilfsmitteln
  • Hilfe beim Betten und Lagern
  • Hilfe bei der Beschaffung von Medikamenten und Hilfsmitteln
  • Hilfe bei der Umsetzung von ärztlich verordneten Leistungen (Behandlungspflege)

Die behandlungspflegerischen Leistungen werden von Pflegekräften nach ärztlicher Verordnung erbracht. Es erfolgt dabei eine enge Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten

Soziale Betreuung

In unserer Einrichtung gibt es die integrierte Betreuung von Demenzkranken und nicht demenzerkrankten Bewohner*innen. Hier unterstützen sich die älteren Menschen oft untereinander und tolerieren die kleinen Defizite der Nachbarn. Für unsere Bewohner*innen bieten insgesamt vier speziell geschulte Betreuungskräfte angepasste Beschäftigungen an. Dadurch kann eine soziale Betreuung wochentags in der Zeit von 08.00 – 17.00 Uhr angeboten werden.

Zu diesen gehören unter anderem:APH- unsere Soziale Betreuung

  • Bewegungs- und Sportangebote (Gymnastik, Sitztänze, Kegeln, etc.)
  • Basteln und gemeinsames kreatives Gestalten
  • Lese- und Vorlesestunden
  • gemeinsame Kaffeenachmittage, teilweise mit Livemusik
  • Feier der Geburtstagskinder des Monats
  • tägliche Zeitungsschau
  • gemeinsame Kartenspiele, Brettspiele (Gesellschaftsspiele)
  • gemeinsames Feiern saisonaler Feste, wie Fasching, Weihnachten, Silvester (in Kooperation mit den Kinder- und Jugendeinrichtungen der AWO)
  • Beteiligung an der Pflege von Garten und Balkon – insbesondere Blumen gießen
  • gemeinsames Singen, u. a. im Bewohnerchor

Bei der Betreuung unserer Bewohner*innen nehmen wir auch gern Hilfe von Freiwilligen an. Wenn Sie an einer Mitarbeit interessiert sind, wenden Sie sich bitte an uns oder an die Freiwilligenagentur Magdeburg.

Hauseigene Küche
Die Verpflegung für unsere Bewohner*innen wird unter Berücksichtigung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse jeden Tag frisch in unserer hauseigenen Küche zubereitet. Der Küchenchef und sein Team berücksichtigen gern die besonderen Bedürfnissen und Wünsche unserer Bewohner*innen. So gehören Diätkost, passierte Kost und BMI Kost (für Bewohner*innen mit zu geringem Körpergewicht) genau wie die Hausmanns- und Schonkost zum Angebot. Verschiedene warme und kalte Getränke, sowie Obst und Gemüse der Saison sind jederzeit erhältlich.
Auch ist es möglich, in unserer Cafeteria Familienfeiern zu begehen. Die Versorgung mit Speisen und Getränken kann direkt mit der Kücheleitung abgesprochen werden.
Folgende Mahlzeiten werden angeboten:APH- unsere Küche

  • Frühstück
  • Zwischenmahlzeiten (Milchsuppe, Joghurt, Obst)
  • Mittagessen
  • Kaffee und Gebäck
  • Abendessen
  • Spätstück
  • Wunschessen zum Geburtstag
  • Kuchen/Torte zum Kaffeenachmittag (mittwochs)

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