Ambulante Erziehungshilfen

Ambulante Erziehungshilfen

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Rechtsgrundlage: § 31 SGB VIII
Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien sowie alleinerziehende Mütter und Väter in schwierigen Lebenssituationen. Gemeinsam suchen wir nach Lösungen, damit Familien wieder mehr Sicherheit, Ruhe und Struktur im Alltag bekommen. Ziel ist es, Eltern und Kinder zu stärken und sie Schritt für Schritt zu mehr Selbstständigkeit zu begleiten.

Zum Beispiel:

  •  Unterstützung bei familiären Konflikten
  •  Hilfe bei der Organisation des Alltags
  • Begleitung bei Gesprächen mit Schule oder Behörden

 

Flexible Familienhilfe & Systemische Beratung

Rechtsgrundlage: §§ 27 ff. SGB VIII

Die flexible Familienhilfe kommt direkt zu den Familien nach Hause und unterstützt dort, wo Hilfe gebraucht wird. Gemeinsam werden Lösungen entwickelt, die zur jeweiligen Familiensituation passen. Dabei stehen die Stärken und Möglichkeiten der Familie im Mittelpunkt.

Zum Beispiel:

  • Familiengespräche zur Verbesserung des Zusammenlebens
  • Hilfe bei Trennung, Überforderung oder Krisen

 

Sozialpädagogisches Clearing

Rechtsgrundlage: §§ 27, 36 SGB VIII

Das sozialpädagogische Clearing hilft dabei, schwierige oder unübersichtliche Situationen gemeinsam zu klären. Zusammen mit allen Beteiligten wird geschaut, welche Unterstützung sinnvoll und notwendig ist.

Zum Beispiel:

  • Gespräche mit Familie, Schule oder Jugendamt
  • Planung weiterer Hilfsangebote

AWO Kreisverband Magdeburg e.V.

Sternstraße 21
39104 Magdeburg 

Tel.: +49 (391) 99 059 797
mobil: 0170/ 966 37 92
Mail: spfh@awo-kv-magdeburg.de

Teamleitung:
Yvonne Zeißig

Sprechzeiten:
Montag 08.00 – 10.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 10.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Erziehungsbeistand

Rechtsgrundlage: § 30 SGB VIII

Der Erziehungsbeistand unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei persönlichen, schulischen oder familiären Problemen. Ziel ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu stärken und ihnen dabei zu helfen, ihren eigenen Weg sicher zu gehen.

Zum Beispiel:

  • Unterstützung bei Schulproblemen, Konflikten oder Stress
  • Begleitung beim Übergang in Ausbildung oder Selbstständigkeit

Hilfen für junge Volljährige

Rechtsgrundlage: § 41 SGB VIII

Der Schritt ins Erwachsenenleben ist nicht für alle gleich einfach. Wenn junge Menschen über 18 Jahren noch Unterstützung benötigen, können wir sie auf ihrem Weg in ein selbstständiges Leben begleiten. Die Hilfe nach § 41 SGB VIII kann dabei ganz individuell auf die persönliche Situation und den jeweiligen Unterstützungsbedarf abgestimmt werden.

Begleiteter Umgang (BU)

Rechtsgrundlage: § 18 Abs. 3 SGB VIII

Begleiteter Umgang – Kontakte sicher gestalten

Der begleitete Umgang unterstützt Kinder und Eltern dabei, den Kontakt zueinander aufrechtzuerhalten, wieder aufzubauen oder neu zu gestalten. Die Umgangskontakte finden in einem geschützten und verlässlichen Rahmen statt und werden durch pädagogische Fachkräfte begleitet. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Wir unterstützen Eltern und Kinder dabei, positive Erfahrungen miteinander zu machen, bestehende Beziehungen zu stärken und eine möglichst tragfähige Gestaltung des Umgangs zu entwickeln.

Die konkrete Ausgestaltung der Kontakte richtet sich nach den eigenen  Bedürfnissen und der jeweiligen Familiensituation.